Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 22

Wonach muss sich der Fischereiausübungsberechtigte unbedingt erkundigen, nachdem er die Erlaubnis, fremdes Gewässer zu beangeln, erhalten hat?

ANach guten Angelstellen, besten Fangzeiten und bewährten Ködern
BNach besonderen Auflagen, die Schonzeiten und die Mindestmaße betreffend, und nach den Gesetzen, innerhalb derer er die Fischerei ausüben darf · richtig
CNach den Fischereikontrollen und den Strafen für Übertretungen
Warum · KI-ErklärungBevor du an einem fremden Gewässer angelst, musst du dich über die dort gültigen gesetzlichen Regelungen sowie über gewässerspezifische Schonzeiten und Mindestmaße informieren. Diese Vorgaben können strenger sein als die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und sind für dich bindend. Nur so vermeidest du Verstöße gegen das Fischereirecht und handelst waidgerecht.