Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 21

Welche Ausweise sind zur Ausübung des Fischfanges in Binnengewässern gesetzlich vorgeschrieben?

ADie Vereinsgewässerordnung und der Fischerpass
BDer Fischereischein und der Fischereierlaubnisschein · richtig
CDie Vereinssatzung und der Mitgliedsausweis
Warum · KI-ErklärungUm an einem Binnengewässer angeln zu dürfen, benötigst du den behördlichen Fischereischein als Nachweis deiner Sachkunde. Zusätzlich brauchst du den Fischereierlaubnisschein, also die Gewässerkarte, die dir das Angeln an genau diesem Gewässer erlaubt. Vereinsdokumente wie Satzungen oder Mitgliedsausweise genügen allein nicht und ersetzen diese gesetzlich geforderten Papiere nicht.