Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 12

Wer wählt den Vorstand der Fischereigenossenschaft?

ADer Oberkreisdirektor
BDie zur Genossenschaft gehörenden Fischereiberechtigten · richtig
CDie Fischereivereine
Warum · KI-ErklärungDie Fischereigenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich aus den Inhabern der Fischereirechte im Genossenschaftsgebiet zusammensetzt. Diese Fischereiberechtigten bilden die Genossenschaftsversammlung und wählen daraus ihren Vorstand, der ihre Interessen vertritt.