Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 11

Was ist beim Ablassen eines Gewässers nach dem Landesfischereigesetz zu beachten?

ADer zum Ablassen Berechtigte ist verpflichtet, die Fische zu bergen
BDer zum Ablassen Berechtigte muss das Ablassen dem Fischereiberechtigten in der Regel eine Woche vorher schriftlich anzeigen · richtig
CDas Ablassen muss durch die Fischereigenossenschaft vorher genehmigt werden
Warum · KI-ErklärungWenn ein Gewässer abgelassen wird, musst du als Berechtigter den Fischereiberechtigten in der Regel mindestens eine Woche vorher schriftlich darüber informieren. So erhält dieser rechtzeitig die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen zum Schutz und zur Bergung des Fischbestands selbst zu ergreifen.