Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1162

Ist der Fischfang erlaubt, wenn man nur einen Fischereischein besitzt ?

Aja
Bnein · richtig
Cnur in großen Seen
Warum · KI-ErklärungDer Fischereischein allein reicht nicht aus, um angeln zu dürfen. Du benötigst für das jeweilige Gewässer zusätzlich immer eine gültige Angelerlaubnis des Fischereiberechtigten oder Pächters. Nur wenn du beide Dokumente mitführst, ist der Fischfang rechtlich zulässig.