Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1163

Ist der Fang des deutschen Edelkrebses erlaubt ?

Anein, er hat eine ganzjährige Schonzeit · richtig
Bja) er ist eine Delikatesse
Cja) wenn er eine Länge von 11 cm erreicht hat
Warum · KI-ErklärungDer heimische Edelkrebs ist in seinem Bestand stark bedroht und genießt daher einen strengen Schutz. In Mecklenburg-Vorpommern unterliegt er einer ganzjährigen Schonzeit, weshalb du ihn zu keiner Zeit fangen oder entnehmen darfst.