Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1161

Welchen Tatbestand stellt die Fischwilderei dar ?

Aeine Ordnungswidrigkeit
Beine geringfügige Verfehlung, die keiner Ahndung bedarf
Ceine Straftat · richtig
Warum · KI-ErklärungFischwilderei verletzt fremdes Fischereirecht und ist im Strafgesetzbuch ausdrücklich als Straftat definiert. Sie wird deshalb nicht als bloße Ordnungswidrigkeit eingestuft, sondern zieht strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich.