Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1151

Welche Fischarten dürfen ohne Betäubung, jedoch mit Messerschnitten an bestimmten Körperteilen getötet werden ?

ASalmoniden
BHechte, Barsche und Zander
CAale und Plattfische · richtig
Warum · KI-ErklärungFür Aale und Plattfische sieht das Tierschutzrecht eine Ausnahme von der allgemeinen Betäubungspflicht vor. Du darfst sie direkt durch gezielte Messerschnitte töten, wie das Durchtrennen der Wirbelsäule beim Aal oder den Kiemenrundschnitt bei Plattfischen. Bei den anderen genannten Fischarten musst du vor dem Töten zwingend eine ordnungsgemäße Betäubung durchführen.