Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1145

Was ist in der Fischereischeinprüfung nachzuweisen ?

Aausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fischverarbeitung und der Fischvermarktung
Bausreichende Kenntnisse zur allgemeinen und besonderen Fischkunde, Gewässer-, Geräte- und Rechtskunde · richtig
Cdie praktische Handhabung der Handangel
Warum · KI-ErklärungIn der Fischerprüfung musst du dein theoretisches Wissen in den fünf gesetzlich vorgeschriebenen Fachgebieten unter Beweis stellen. Dazu gehören die allgemeine und besondere Fischkunde sowie die Gewässer-, Geräte- und Rechtskunde. Eine praktische Prüfung an der Angel oder Kenntnisse zur Vermarktung werden hierbei nicht verlangt.