Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1147

Wem obliegt der Fischereischutz ?

Aausgebildeten Fischereibiologen
Bden Fischerei- und Polizeibehörden, den Fischereiberechtigten und den bestellten Fischereiaufsehern · richtig
Cden Mitgliedern des Fischereibeirates
Warum · KI-ErklärungDer Fischereischutz ist gesetzlich klar geregelt und dient der Überwachung sowie dem Schutz der Gewässer. Er obliegt den Fischerei- und Polizeibehörden, den jeweiligen Fischereiberechtigten sowie den offiziell bestellten Fischereiaufsehern. Fischereibiologen oder Mitglieder des Fischereibeirates haben zwar beratende oder wissenschaftliche Funktionen, besitzen jedoch keine Befugnisse im Fischereischutz.