Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1133

Wem steht das Uferbetretungsrecht beim Angeln zu ?

Adem Inhaber der Angelerlaubnis · richtig
Bjedem Fischereischein-Inhaber
Cnur dem Fischereiberechtigten
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht ist an die konkrete Ausübung der Fischerei am jeweiligen Gewässer gekoppelt. Allein der Fischereischein reicht dafür nicht aus, da du zwingend die gültige Angelerlaubnis für das entsprechende Gewässer besitzen musst. Mit dieser Erlaubnis darfst du die Uferbereiche betreten, um dort zu angeln.