Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1132

Müssen einem Fischereiaufseher die Fischereipapiere ausgehändigt werden ?

Anein
Bnur wenn er in Begleitung eines Vereinsvorstandsmitgliedes ist
Cja · richtig
Warum · KI-ErklärungFischereiaufseher sind gesetzlich befugt, die Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen am Gewässer zu kontrollieren. Du bist daher verpflichtet, ihnen deinen Fischereischein und die Angelerlaubnis auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Diese Kontrollpflicht gilt unabhängig davon, ob der Aufseher allein oder in Begleitung unterwegs ist.