Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1134

Für welche Grundstücke gilt das Uferbetretungsrecht nicht ?

Afür Wiesen, Weiden und Koppeln
Bfür gewerbliche Anlagen und eingefriedete Grundstücke · richtig
Cfür Ufergrundstücke bei Fließgewässern kleiner 2 m Breite
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht erlaubt dir grundsätzlich den Zugang zu Gewässern über die freie Landschaft, wozu auch Wiesen und Weiden gehören. Ausgenommen sind jedoch eingefriedete Grundstücke sowie gewerbliche Anlagen, da hier das Hausrecht und Sicherheitsinteressen der Eigentümer vorgehen. Solche Flächen darfst du zum Angeln nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten.