Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1029

Welche Schonzeit hat der Stör gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

Aeine ganzjährige Schonzeit · richtig
B1. Februar bis 30. April
C1. April bis 31. Juli
Warum · KI-ErklärungDer Stör ist extrem stark gefährdet und wird durch Wiederansiedlungsprojekte streng geschützt. Um die Bestände zu erhalten und aufzubauen, gilt für ihn in den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns eine ganzjährige Schonzeit. Gefangene Tiere musst du daher sofort und schonend zurücksetzen.