Welche Schonzeit hat der Stör gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?
Warum · KI-ErklärungDer Stör ist extrem stark gefährdet und wird durch Wiederansiedlungsprojekte streng geschützt. Um die Bestände zu erhalten und aufzubauen, gilt für ihn in den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns eine ganzjährige Schonzeit. Gefangene Tiere musst du daher sofort und schonend zurücksetzen.