Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1026

Welche Schonzeit hat die Nase gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

Aeine ganzjährige Schonzeit · richtig
B1. März bis 31. Mai
C1. April bis 31. Juli
Warum · KI-ErklärungDie Nase ist in den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns stark gefährdet und genießt daher einen vollständigen Artenschutz. Gemäß der Binnenfischereiverordnung gilt für sie eine ganzjährige Schonzeit, sodass du gefangene Nasen jederzeit unverzüglich und schonend zurücksetzen musst.