Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1025

Welche Schonzeit hat der Edelkrebs gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

Aeine ganzjährige Schonzeit · richtig
B1. April bis 31. Juli
C1. Oktober bis 31. März
Warum · KI-ErklärungDer heimische Edelkrebs ist in Mecklenburg-Vorpommern stark gefährdet und durch die Binnenfischereiverordnung ganzjährig geschont. Du darfst ihn daher zu keiner Zeit des Jahres entnehmen, um die verbliebenen Bestände vor dem Aussterben zu schützen.