Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1027

Welche Schonzeit hat der Nordseeschnäpel gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

Aeine ganzjährige Schonzeit · richtig
B1. März bis 31. Mai
C1. April bis 31. Juli
Warum · KI-ErklärungDer Nordseeschnäpel ist in seinem Bestand extrem bedroht und wird deshalb in Mecklenburg-Vorpommern streng geschützt. Die Binnenfischereiverordnung sieht für diese Art eine ganzjährige Schonzeit vor, sodass du gefangene Tiere zu jeder Jahreszeit unverzüglich und schonend zurücksetzen musst.