Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1024

Welche Schonzeit hat das Flussneungauge gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

Aeine ganzjährige Schonzeit · richtig
B1. April bis 31. Mai
C1. Oktober bis 31. März
Warum · KI-ErklärungDas Flussneunauge ist in den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns stark gefährdet und steht daher unter ganzjährigem Schutz. Du darfst diese Art zu keiner Jahreszeit beangeln oder entnehmen.