Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1012

Welche Schonzeit hat die Elritze gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

A1. März bis 30. April
B1. April bis 30. Juni · richtig
C1. Juni bis 31. August
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist die Elritze durch die Binnenfischereiverordnung geschützt. Ihre Schonzeit erstreckt sich vom 1. April bis zum 30. Juni, um die Laichzeit dieser kleinen Fischart zu sichern.