Welche Schonzeit hat der Bitterling gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern ist der Bitterling laut Binnenfischereiverordnung vom 1. April bis zum 30. Juni geschützt. In diesem Zeitraum findet seine Fortpflanzung statt, bei der er seine Eier in lebende Teich- oder Malermuscheln ablegt. Außerhalb dieser Schonzeit unterliegt der Fisch weiteren fischereirechtlichen Schutzbestimmungen.