Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 939

Auf welche Tiere erstreckt sich das Fischereirecht ?

Aauf die Fische
Bauf die Fische, Neunaugen, lebende Muscheln und zehnfüßige Krebse · richtig
Cauf die Fische, Fischotter und Wale
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht umfasst nach den gesetzlichen Bestimmungen neben den eigentlichen Fischen auch Neunaugen, zehnfüßige Krebse sowie lebende Muscheln. Säugetiere wie Fischotter oder Wale gehören hingegen zum Jagdrecht beziehungsweise unterliegen dem allgemeinen Naturschutzrecht.