Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 942

Was versteht man unter dem Begriff "Uferbetretungsrecht" ?

Adas Betreten von nicht eingefriedeten Grundstücken in dem zur Fischereiausübung erforderlichen Umfang · richtig
Bdas Betreten von fest eingefriedeten Grundstücken zum Angeln
Cdas Recht, jedes Grundstück zu betreten, wenn man einen Fischereischein besitzt
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht erlaubt dir, fremde und nicht eingefriedete Grundstücke zu betreten, soweit dies für das Angeln notwendig ist. Eingezäunte Grundstücke, Gebäude oder Hofräume sind von diesem Recht ausdrücklich ausgenommen.