Für welches Mindestalter besteht die Fischereischeinpflicht nach dem Fischereigesetz in M-V ?
Warum · KI-ErklärungIn Mecklenburg-Vorpommern musst du ab dem vollendeten 14. Lebensjahr einen Fischereischein besitzen, um selbstständig angeln zu dürfen. Bis zu diesem Alter benötigst du noch keinen eigenen Fischereischein, sondern kannst unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers mitangeln.