Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 944

Für welches Mindestalter besteht die Fischereischeinpflicht nach dem Fischereigesetz in M-V ?

A10 Jahre
B12 Jahre
C14 Jahre · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Mecklenburg-Vorpommern musst du ab dem vollendeten 14. Lebensjahr einen Fischereischein besitzen, um selbstständig angeln zu dürfen. Bis zu diesem Alter benötigst du noch keinen eigenen Fischereischein, sondern kannst unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers mitangeln.