Was ist nach dem Wasserrecht Gemeingebrauch?
WarumNach dem Wasserrecht bezeichnet dieser Begriff die Nutzung von Gewässern durch die Allgemeinheit, die ohne spezielle Genehmigung in einem festgelegten Rahmen erfolgen darf. Dies beinhaltet beispielsweise das Baden, Bootfahren oder Angeln, solange es die Rechte anderer nicht beeinträchtigt und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht.