Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 590

Was ist nach dem Wasserrecht Gemeingebrauch?

ADie jedermann zustehende Befugnis, Gewässer ohne besondere Erlaubnis in einem bestimmten Ausmaß zu nutzen. · richtig
BDer Gebrauch des Wassers für gemeinnützige Zwecke.
CDie Nutzung des Oberflächenwassers durch mehrere angrenzende Länder.
WarumNach dem Wasserrecht bezeichnet dieser Begriff die Nutzung von Gewässern durch die Allgemeinheit, die ohne spezielle Genehmigung in einem festgelegten Rahmen erfolgen darf. Dies beinhaltet beispielsweise das Baden, Bootfahren oder Angeln, solange es die Rechte anderer nicht beeinträchtigt und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht.