Was kann ein Fischereiberechtigter gegen Schädigung seines Gewässers aufgrund nicht erlaubter Einleitung von Abwässern unternehmen?
WarumAls Fischereiberechtigter hast du das Recht, die zuständige Behörde einzuschalten, wenn dein Gewässer durch unerlaubte Einleitungen geschädigt wird. Du kannst von der Behörde verlangen, dass sie Maßnahmen ergreift, um die Einleitung zu stoppen. Zusätzlich hast du das Recht, vom Verursacher Schadensersatz für die entstandenen Schäden zu fordern. Du darfst den Verursacher nicht selbst bestrafen oder die Einleitung eigenmächtig unterbinden, und du musst die unerlaubte Einleitung auch nicht im öffentlichen Interesse dulden.