Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 589

Ist eine Beschränkung des Gemeingebrauchs von Gewässern möglich?

AJa · richtig
BJa, jedoch nur durch den Fischereiberechtigten
CNein
WarumDer Gemeingebrauch an Gewässern, also die freie Nutzung für Zwecke wie Baden, Bootfahren oder Angeln (sofern erlaubt), kann durch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen eingeschränkt werden. Dies dient oft dem Schutz des Gewässers, der Tier- und Pflanzenwelt oder der Sicherheit.