Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 584

Die Ausübung der Fischerei in einem Landschaftsschutzgebiet ist ...

AGrundsätzlich zulässig, jedoch sind Einschränkungen möglich. · richtig
BGrundsätzlich verboten.
CIn jedem Fall gestattet.
WarumIn Landschaftsschutzgebieten ist die Fischerei in der Regel erlaubt, da diese Gebiete primär dem Schutz des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion dienen. Allerdings können zum Schutz bestimmter Biotope oder Arten spezielle Regelungen oder Verbote erlassen werden, die die Ausübung der Fischerei einschränken.