Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 551

Muss der Angler bei der Ausübung der Angelfischerei auf die Erwerbsfischerei Rücksicht nehmen?

AJa · richtig
BNein
CJa, aber nur nach Aufforderung.
WarumDie Angelfischerei und die Erwerbsfischerei nutzen dieselben Gewässerressourcen. Um Konflikte zu vermeiden und eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten, ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen sehen oft vor, dass Angler die Rechte und Bedürfnisse der Erwerbsfischer respektieren müssen, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Fanggeräten und Fangplätzen.