Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 547

Wann ist für ein Gemeinschaftsangeln die Genehmigung zu versagen?

AWenn das Angeln vorwiegend aus Wettbewerbsgründen erfolgt. · richtig
BWenn aus einem eutrophen See Weißfische entnommen und verwertet werden sollen.
CWenn die Fische geräuchert und darauffolgend bei einem Vereinsabend verzehrt werden sollen.
WarumEin Gemeinschaftsangeln, das hauptsächlich auf Wettbewerb ausgerichtet ist, widerspricht oft den Zielen der waidgerechten Fischerei und des Tierschutzes. Es kann zu unnötigem Stress für die Fische führen und die Entnahme von Fischen ohne vernünftigen Grund fördern. Die Genehmigung für ein solches Angeln wird daher in der Regel versagt, um den Schutz der Fischbestände und das Wohl der Tiere zu gewährleisten. Das Angeln sollte primär der Gewinnung von Nahrung oder der Hege dienen, nicht dem reinen Wettkampf.