Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 545

Wann dürfen Köderfischsenken eingesetzt werden?

AKöderfischsenken dürfen dann eingesetzt werden, wenn die privatrechtliche Zulassung vorliegt. · richtig
BVom 31. Dezember bis zum 30. April
CVom 1. Januar bis zum 31. Mai
WarumDer Einsatz von Köderfischsenken ist in der Regel durch privatrechtliche Bestimmungen geregelt. Das bedeutet, dass die Erlaubnis zum Einsatz einer Köderfischsenke vom jeweiligen Gewässereigentümer oder Pächter erteilt werden muss. Ohne diese privatrechtliche Zulassung ist der Einsatz nicht gestattet. Gesetzliche Schonzeiten oder allgemeine Verbote für bestimmte Zeiträume gibt es für Köderfischsenken in der Regel nicht, daher sind die Antworten, die sich auf bestimmte Daten beziehen, falsch.