Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 546

Ist für ein Gemeinschaftsangeln eine Antragstellung auf Genehmigung bei der unteren Fischereibehörde erforderlich?

AJa · richtig
BNein
CJa aber nur, wenn es sich um ein organisiertes Nachtangeln handelt.
WarumGemeinschaftsangeln, insbesondere wenn sie organisiert sind oder bestimmte Bedingungen erfüllen (wie z.B. Nachtangeln), können genehmigungspflichtig sein. Die genauen Bestimmungen sind in den jeweiligen Landesfischereigesetzen und den Verordnungen der unteren Fischereibehörden festgelegt. Eine Antragstellung ist oft notwendig, um sicherzustellen, dass die Veranstaltung im Einklang mit den fischereirechtlichen Vorschriften steht und keine negativen Auswirkungen auf den Fischbestand oder andere Nutzer des Gewässers hat.