Wann kann die untere Fischereibehörde bei Vorliegen von Koppelfischerei das Nachtangeln gestatten?
WarumDie untere Fischereibehörde kann das Nachtangeln bei Koppelfischerei nur erlauben, wenn dadurch keine negativen Auswirkungen auf die Fischbestände oder das Gewässerökosystem zu befürchten sind. Es geht darum, die Natur zu schützen und sicherzustellen, dass das Angeln nachhaltig bleibt.