Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 544

Wann kann die untere Fischereibehörde bei Vorliegen von Koppelfischerei das Nachtangeln gestatten?

AWenn keine fischereibiologischen oder gewässerökologischen Nachteile zu erwarten sind. · richtig
BWenn die Anzahl der am Tage Angelnden reduziert werden soll.
CZur Bestandsregulierung bestimmter Fischarten, z.B. Karpfen.
WarumDie untere Fischereibehörde kann das Nachtangeln bei Koppelfischerei nur erlauben, wenn dadurch keine negativen Auswirkungen auf die Fischbestände oder das Gewässerökosystem zu befürchten sind. Es geht darum, die Natur zu schützen und sicherzustellen, dass das Angeln nachhaltig bleibt.