Darf ein Fischereiausübungsberechtigter die gesetzlich bestimmten Schonzeiten für sein Gewässer verändern?
WarumAls Fischereiausübungsberechtigter hast du die Möglichkeit, die Schonzeiten für dein Gewässer anzupassen. Allerdings darfst du die gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten nicht unterschreiten. Du kannst sie nur verlängern, um den Fischen einen besseren Schutz zu bieten.