Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 521

Darf ein Fischereiausübungsberechtigter die gesetzlich bestimmten Schonzeiten für sein Gewässer verändern?

AJa, die Bestimmungen dürfen jedoch nur strenger gefasst werden, als in der Fischereiordnung festgelegt. · richtig
BNein
CJa, jedoch nur für Salmoniden.
WarumAls Fischereiausübungsberechtigter hast du die Möglichkeit, die Schonzeiten für dein Gewässer anzupassen. Allerdings darfst du die gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten nicht unterschreiten. Du kannst sie nur verlängern, um den Fischen einen besseren Schutz zu bieten.