Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 523

Gelten in "Angelteichen" der Teichwirtschaft die Mindestmaße nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg?

ANein · richtig
BJa
CJa, aber nur für Raubfische
WarumIn sogenannten "Angelteichen" der Teichwirtschaft, die oft als private Gewässer betrieben werden, gelten in der Regel nicht die allgemeinen Mindestmaße der Fischereiordnung des Landes Brandenburg. Diese Teiche unterliegen oft speziellen Bewirtschaftungsplänen und Regeln des Betreibers, die von den landesweiten Vorschriften abweichen können.