Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 491

Den Fischereischein erteilt ...

Adie untere Fischereibehörde. · richtig
BDie untere Naturschutzbehörde.
Cdie oberste Fischereibehörde.
WarumDie Zuständigkeit für die Erteilung des Fischereischeins liegt in der Regel bei der unteren Fischereibehörde. Diese ist auf kommunaler Ebene angesiedelt und für die praktische Umsetzung der Fischereigesetze zuständig.