Kann die untere Fischereibehörde, die einen Fischereischein erteilt hat, diesen für ungültig erklären und entschädigungslos einziehen?
WarumDie untere Fischereibehörde kann einen Fischereischein nachträglich für ungültig erklären und einziehen, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Scheins ursprünglich nicht erfüllt waren oder weggefallen sind. Dies dient dem Schutz der Fischbestände und der Einhaltung der Fischereivorschriften.