Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 485

Wer kann im Land Brandenburg Angelkarten zum Raubfischfang erwerben?

APersonen, die einen Fischereischein besitzen. · richtig
BPersonen, die eine fischereiliche Ausbildung durch Zeugnis nachweisen.
CPersonen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben.
WarumIn Brandenburg ist für den Erwerb einer Angelkarte zum Raubfischfang der Besitz eines Fischereischeins gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Schein bestätigt die notwendige Sachkunde für den Fischfang.