Berechtigt allein der Besitz des Fischereischeines zur Pachtung des Fischereiausübungsrechtes für einen See ?
WarumDer Fischereischein ist lediglich die Erlaubnis, die Fischerei ausüben zu dürfen. Für die Pachtung des Fischereiausübungsrechtes an einem See sind weitere Voraussetzungen erforderlich, wie z.B. die Geschäftsfähigkeit und die Zustimmung des Verpächters.