Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 487

Berechtigt allein der Besitz des Fischereischeines zur Pachtung des Fischereiausübungsrechtes für einen See ?

ANein · richtig
BJa
CJa, sofern das Gewässer nur zur Angelfischerei genutzt wird.
WarumDer Fischereischein ist lediglich die Erlaubnis, die Fischerei ausüben zu dürfen. Für die Pachtung des Fischereiausübungsrechtes an einem See sind weitere Voraussetzungen erforderlich, wie z.B. die Geschäftsfähigkeit und die Zustimmung des Verpächters.