Ist die ökologisch verträgliche Nutzung abgestorbener Teile von Schil und Rohrbeständen Bestandteil des Fischereirechtes?
WarumDas Fischereirecht umfasst nicht nur den Fang von Fischen, sondern auch das Recht zur Nutzung bestimmter natürlicher Bestandteile des Gewässers, die für die Fischerei relevant sind. Dazu können auch abgestorbene Pflanzenteile wie Schilf und Rohr gehören, die beispielsweise für den Bau von Fischereigeräten oder als Unterschlupf für Fische genutzt werden können. Die Nutzung muss dabei ökologisch verträglich erfolgen, um das Gewässerökosystem nicht zu schädigen.