Hat der Angler sich den geangelten geschützten Fisch angeeignet, wenn er ihn vorübergehend im Setzkescher hält?
WarumDas vorübergehende Halten eines geschützten Fisches im Setzkescher stellt eine Form der Inbesitznahme dar, auch wenn die Absicht besteht, den Fisch später wieder freizulassen oder zur Artbestimmung weiterzugeben. Die tatsächliche Kontrolle über den Fisch ist bereits gegeben, was als Aneignung im rechtlichen Sinne gewertet wird.