Fischerprüfung Brandenburg · Behandlung der gefangenen Fische · Frage 467

Hat der Angler sich den geangelten geschützten Fisch angeeignet, wenn er ihn vorübergehend im Setzkescher hält?

AJa · richtig
BNein, wenn er diesen später wieder freilässt.
CNein, wenn er diesen zur Artbestimmung weiter gibt.
WarumDas vorübergehende Halten eines geschützten Fisches im Setzkescher stellt eine Form der Inbesitznahme dar, auch wenn die Absicht besteht, den Fisch später wieder freizulassen oder zur Artbestimmung weiterzugeben. Die tatsächliche Kontrolle über den Fisch ist bereits gegeben, was als Aneignung im rechtlichen Sinne gewertet wird.