Der Graureiher unterliegt dem
Warum · KI-ErklärungDer Graureiher ist in Deutschland eine besonders geschützte wildlebende Vogelart und fällt daher unter das Naturschutzrecht. Er zählt in Baden-Württemberg nicht zu den dem Jagdrecht unterliegenden Arten und wird auch nicht durch das Fischereirecht geregelt.