Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 803

Der Graureiher unterliegt dem

ANaturschutzrecht · richtig
BJagdrecht
CFischereirecht
Warum · KI-ErklärungDer Graureiher ist in Deutschland eine besonders geschützte wildlebende Vogelart und fällt daher unter das Naturschutzrecht. Er zählt in Baden-Württemberg nicht zu den dem Jagdrecht unterliegenden Arten und wird auch nicht durch das Fischereirecht geregelt.