Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 799Der Anwendungsbereich der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) bezieht sich auf
Adas Aufbewahren von Fischen und Krebstieren, die zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind · richtig
Bdas Aufbewahren ausschließlich von Krebstieren, die zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind
Cdas Aufbewahren von Muscheln, die zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind
Warum · KI-ErklärungDie Tierschutz-Schlachtverordnung gilt für das Betäuben, Töten und das damit verbundene Aufbewahren von Tieren zur Lebensmittelgewinnung. Sie umfasst dabei Fische und Krebstiere gleichermaßen, schließt Muscheln jedoch nicht in diese Regelungen ein.