Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 795

Bedarf der Gebrauch von Wasser aus oberirdischen Gewässern für Zwecke der Teichwirtschaft oder der Fischzucht einer besonderen wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung?

ANein
BNur, wenn mehr als die Hälfte des Wassers in Anspruch genommen wird
CJa, in jedem Fall · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern für Teiche oder die Fischzucht gilt nach dem Wasserhaushaltgesetz als Benutzung eines Gewässers. Diese Gewässerbenutzung greift in den natürlichen Wasserhaushalt ein und bedarf daher immer einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Dies gilt unabhängig von der entnommenen Wassermenge.