Bedarf der Gebrauch von Wasser aus oberirdischen Gewässern für Zwecke der Teichwirtschaft oder der Fischzucht einer besonderen wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung?
Warum · KI-ErklärungDie Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern für Teiche oder die Fischzucht gilt nach dem Wasserhaushaltgesetz als Benutzung eines Gewässers. Diese Gewässerbenutzung greift in den natürlichen Wasserhaushalt ein und bedarf daher immer einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Dies gilt unabhängig von der entnommenen Wassermenge.