Welche Muscheln sind fischereirechtlich ganzjährig geschont?
Warum · KI-ErklärungFluss- und Teichmuscheln gehören zu den stark gefährdeten heimischen Großmuscheln und stehen deshalb fischereirechtlich unter ganzjährigem Schutz. Dagegen handelt es sich bei Dreikant- und Körbchenmuscheln um invasive, gebietsfremde Arten, für die keine Schonzeiten gelten.