Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 773

Welche Schonzeit haben nach der Landesfischereiverordnung Neunaugen?

A01.04.-30.09.
B01.10.-31.12.
CGanzjährig · richtig
Warum · KI-ErklärungNeunaugen gehören zu den stark gefährdeten Arten und sind in Baden-Württemberg durch die Landesfischereiverordnung ganzjährig geschont. Du darfst sie daher zu keinem Zeitpunkt im Jahr fangen oder entnehmen.