Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 771

Kann es für den Fang von Fischen in Fischpässen eine Ausnahmegenehmigung geben?

ANein, es besteht ein generelles Verbot
BJa, der Vereinsvorsitzende kann kraft seines Amtes eine Erlaubnis erteilen
CJa, die Fischereibehörde kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Fischfang in Fischpässen ist grundsätzlich verboten, um den ungehinderten Fischwechsel zu gewährleisten. In begründeten Fällen, wie etwa zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Hege, kann jedoch die zuständige Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Andere Personen wie Vereinsvorsitzende besitzen dafür keine rechtliche Befugnis.