Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 769

Welche Art ist ganzjährig unter Schutz gestellt?

ABachforelle
BBachsaibling
CBachneunauge · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Bachneunauge ist in Baden-Württemberg ganzjährig geschützt, da es stark gefährdet ist und nicht beangelt werden darf. Für Bachforelle und Bachsaibling gelten hingegen zeitlich begrenzte Schonzeiten, sodass sie außerhalb dieser Phasen gefangen werden dürfen.