Welche Art ist ganzjährig unter Schutz gestellt?
Warum · KI-ErklärungDas Bachneunauge ist in Baden-Württemberg ganzjährig geschützt, da es stark gefährdet ist und nicht beangelt werden darf. Für Bachforelle und Bachsaibling gelten hingegen zeitlich begrenzte Schonzeiten, sodass sie außerhalb dieser Phasen gefangen werden dürfen.