Welche Fischarten unterliegen nach der Landesfischereiverordnung einer ganzjährigen Schonung?
Warum · KI-ErklärungLachs und Meerforelle sind in Baden-Württemberg nach der Landesfischereiverordnung ganzjährig geschont, um die Wiederansiedlung dieser bedrohten Wanderfischarten zu schützen. Für den Seesaibling gelten dagegen lediglich zeitlich befristete Schonzeiten und Mindestmaße.