Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 750

Ist für den Besatz von Fischarten, die nach dem Fischereirecht nicht einheimisch sind, eine Genehmigung notwendig?

ANein
BJa · richtig
CNur in der Teichwirtschaft
Warum · KI-ErklärungDer Besatz mit nicht einheimischen Fischarten stellt ein potenzielles Risiko für das bestehende Ökosystem und heimische Arten dar. Aus diesem Grund verlangt das Fischereirecht zwingend eine behördliche Genehmigung, bevor solche Fische in ein Gewässer eingesetzt werden dürfen. So soll die unkontrollierte Ausbreitung gebietsfremder Arten verhindert werden.