Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 752

Ist es nötig, dass die ausgelegte Handangel ständig beaufsichtigt wird?

AJa, es ist vorgeschrieben · richtig
BNein, es genügt eine gelegentliche Kontrolle
CNein, es genügt das Anbringen von optischen oder akustischen Bissanzeigern
Warum · KI-ErklärungNach den fischereirechtlichen Vorschriften musst du deine ausgelegte Handangel stets unmittelbar beaufsichtigen. Nur so kannst du Bisse sofort bemerken, rechtzeitig anschlagen und unnötiges Leiden des gehakten Fisches verhindern. Technische Bissanzeiger entbinden dich nicht von dieser ständigen Aufsichtspflicht.